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AGB

  1. Präambel

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1.1. Flamingo Agency – Content & Strategy e.U., Inhaber: Julian Seum, B.A., Preßgasse 30/7, 1040 Wien, Österreich (in der Folge „AUFTRAGNEHMER“) ermöglicht es seinen KUNDEN, deren Produkte und Dienstleistungen in digitalen Inhalten (in der Folge „CONTENT“) von beliebten CREATORN zu präsentieren bzw diese dort vorzustellen. Für die Platzierung der Produkte und Dienstleistungen im CONTENT der CREATOR steht dem AUFTRAGNEHMER ein Entgelt zu. Diese AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Geschäftsbeziehung zwischen dem AUFTRAGNEHMER einerseits und dem KUNDEN andererseits.

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1.2. Auf eine geschlechterspezifische Differenzierung wird zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

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  1. Geltungsbereich

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2.1. Geschäftsbeziehungen zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem KUNDEN unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung, sofern der Inhalt des Rechtsgeschäftes die Platzierung/die Vorstellung von Produkten und Dienstleistungen im CONTENT eines CREATORS ist. Davon abweichende Bedingungen des KUNDEN gelten nicht, es sei denn, der AUFTRAGNEHMER hat deren Geltung schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) zugestimmt.

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2.2. Sofern der Geschäftsabschluss nicht im Fernabsatz oder elektronisch (im Sinne des 4. Abschnittes des E-Commerce-Gesetzes) abgeschlossen wird, werden die AGB dadurch ein Bestandteil des Angebotes, indem auf diese referenziert wird und diese als integraler Bestandteil vereinbart werden. 

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2.3. Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie das Entgelt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im separaten Angebot durch den AUFTRAGNEHMER. Innerhalb des vom KUNDEN vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des AUFTRAGNEHMERS.

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2.4. Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.

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  1. Qualifikation des Vertragsverhältnisses

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3.1. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der AUFTRAGNEHMER eine Dienstleistung (und keinen Erfolg) im Sinne des § 1151 Abs 1 erster Halbsatz ABGB für den KUNDEN erbringt. 

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3.2. Generell wird festgehalten, dass der AUFTRAGNEHMER keinen Erfolg schuldet.

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  1. Gestaltung des CONTENTs durch die CREATOR

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4.1. Die CREATOR sind in der Gestaltung des CONTENTs frei. 

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4.2. Der AUFTRAGNEHMER wird sich bemühen die Platzierung der Produkte und Dienstleistungen gut wahrnehmbar in den CONTENT einzupflegen. Der AUFTRAGNEHMER wird die Produkte und Dienstleistungen in den CONTENT einbinden. Die konkrete Ausgestaltung, die Dauer der Darstellung im CONTENT und die Art und Weise dieser Darstellung ergibt sich aus dem Angebot und/oder werden spezifisch mit dem KUNDEN abgestimmt.

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4.3. Die Produkte und Dienstleistungen im CONTENT werden dezidiert als „Werbung“ (oder ähnlich) gekennzeichnet.

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4.4. Der KUNDE überträgt dem AUFTRAGNEHMER (bzw CREATOR) sämtliche Nutzungsrechte (bspw an Marken oder Kennzeichnungen), die erforderlich sind, um dessen Produkte und Dienstleistungen im CONTENT zu platzieren. Der KUNDE sichert zu, dass er über sämtliche Rechte verfügt, damit der AUFTRAGNEHMER die Produkte und Dienstleistungen in den CONTENT einpflegen kann.

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4.5. Die exklusiven Werknutzungsrechte am CONTENT verbleiben beim CREATOR. Der KUNDE hat jedoch das Recht, den CONTENT zeitlich, inhaltlich und örtlich uneingeschränkt zu nutzen.

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  1. Zahlungsmodalitäten und Vertragsabschluss

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5.1. Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot des AUFTRAGNEHMERS. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.

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5.2. Der AUFTRAGNEHMER ist an seine Angebote sieben Tage gebunden.

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5.3. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verrechnet der AUFTRAGNEHMER seine Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand, wobei ein Stundensatz von EUR 120,00 (netto) zur Anwendung gelangt. 

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5.4. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung wie folgt zur Zahlung fällig:

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  • 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden;
  • 1/2 des vereinbarten Entgelts kann 28 Tag nach Veröffentlichung des CONTENTs in Rechnung gestellt werden.

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5.5. Auslagen und Kosten für Inhalte, die der AUFTRAGNEHMER im Interesse des KUNDEN von Dritten beschafft, hat der KUNDE gesondert unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen. 

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5.6. Spesen dürfen gesondert verrechnet werden und müssen nicht gesondert angekündigt werden. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. Der AUFTRAGNEHMER ist stets berechtigt, auf 1. Klasse zu fliegen und bei Reisen über 4. Stunden mit der Bahn in der „Business-Class“ zu reisen.

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5.7. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird der AUFTRAGNEHMER den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden sowie darüber hinausgehende Betreibungskosten geltend gemacht werden (§ 458 UGB). Sofern trotz dritter Mahnung ein Zahlungsverzug bestehen sollte, ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, den Zugang zu Leistungen einzuschränken oder zu sperren. 

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5.8. Der AUFTRAGNEHMER behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

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5.9. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich an die Inflation anzupassen. Als Referenzwert gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex (VPI 2020). Die Entgelte erhöhen sich nach Maßgabe der Veränderung der in den letzten 12 Monaten veröffentlichten Indexzahlen zum Stichtag: Tag des Vertragsabschlusses. 

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  1. Mitwirkungspflichten 

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6.1. Der KUNDE ist dazu verpflichtet, den AUFTRAGNEHMER bei der Erstellung seiner Leistungen fortlaufend und im angemessenen Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Informationen zu erteilen, Daten und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Erbringung der Leistung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.

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6.2. Der KUNDE verpflichtet sich, die Implementierung der Produkte und Dienstleistungen in den CONTENT vorab (also vor Veröffentlichung) binnen zwei Werktagen ab zur Verfügungstellung zu überprüfen. Sofern binnen dieser Frist kein Widerspruch erfolgt, ist von einer Zustimmung zur Veröffentlichung auszugehen.

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6.3. Der KUNDE hat Änderungs- und Ergänzungswünsche ohne unnötigen Aufschub bekannt zu geben, um den damit verbundenen Aufwand für den AUFTRAGNEHMER so gering wie möglich zu halten. 

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6.4. Die Vertragspartner werden bei der Abwicklung dieses Vertrages und bei der Leistungserbringung partnerschaftlich zusammenarbeiten und sich regelmäßig abstimmen.

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  1. Leistungsstörungen

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7.1. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt. 

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7.2. Ist der AUFTRAGNEHMER durch höhere Gewalt (zB Naturkatastrophen, Epidemien, Black-Out) oder sonstige nicht vom AUFTRAGNEHMER zu vertretenden Umständen an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, wird der AUFTRAGNEHMER den KUNDEN ehest möglich darüber informieren. 

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  1. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

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8.1. Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. 

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8.2. Die Haftung ist im Falle der groben Fahrlässigkeit beschränkt auf die zweifache Höhe des gegenständlich maßgeblichen Auftragswertes (netto).

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8.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 

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8.4. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, Probleme anhand für den KUNDEN technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln zu umgehen („Workaround“). Der AUFTRAGNEHMER muss den KUNDEN vor der Durchführung des Workarounds informieren, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug.

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  1. Schad- und Klagloserklärung

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9.1. Der KUNDE sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen kann. 

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9.2. Der KUNDE sichert zu, dass er alle für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte (unter anderem Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte) an den von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalten und Materialien besitzt. Der KUNDE hält den AUFTRAGNEHMER von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Behörden) frei, die diese aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des KUNDEN gegenüber dem AUFTRAGNEHMER geltend machen. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein. 

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  1. Ausschluss der Verantwortlichkeit

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10.1. Die im CONTENT veröffentlichten Äußerungen und Inhalte spiegeln nicht zwingend die Meinung des AUFTRAGNEHMERS wider. 

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10.2. Den AUFTRAGNEHMER trifft keine Verpflichtung, die im CONTENT dargestellten Meinungen und Informationen auf ihre Rechtswidrigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Der AUFTRAGNEHMER nimmt keinen redaktionellen Einfluss auf die Inhalte des CONTENTs, er veranlasst diese Inhalte nicht, wählt sie nicht aus und verändert diese auch nicht.

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10.3. Unbeschadet der genannten Punkte wird sich der AUFTRAGNEHMER – selbstverständlich – darum bemühen, dass der CONTENT keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalt enthält.

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  1. Beiziehung von Subunternehmern

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11.1. Der AUFTRAGNEHMER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen. 

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  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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12.1. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der AUFTRAGNEHMER wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der KUNDE hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDEN, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen. 

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  1. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

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13.1. Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, gesetzlicher Verpflichtung und aufgrund überwiegend berechtigter Interessen im erforderlichen Ausmaß (Art 6 Abs 1 lit b, c und f DSGVO) erlaubt. Ansonsten ist der AUFTRAGNEHMER und der KUNDE wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis (im Sinne des § 6 DSG) einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Datengeheimnis und zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der AUFTRAGNEHMER und der KUNDE verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

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13.2. Der AUFTRAGNEHMER informiert darüber, dass Daten des KUNDEN für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der KUNDE ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

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  1. Referenzklausel

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14.1. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch eine Referenz auf seiner Website bzw in anderen Werbematerialien auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des KUNDENs sowie das erzielte Arbeitsergebnis heranzuziehen und auszuweisen. Dieses Recht besteht über das Vertragsverhältnis hinaus.

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  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

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15.1. Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.

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15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist sachlich zuständige Gericht in Wien (4. Bezirk), Österreich. 

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15.3. Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERS.

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  1. Dauer des Vertragsverhältnisses

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16.1. Das Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN beginnt mit Vertragsabschluss. 

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16.2. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Bei Dauerschuldverhältnissen ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt dieses als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden. Sofern kein Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde, endet das Vertragsverhältnis mit wechselseitiger Leistungserfüllung.

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16.3. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen. 

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16.4. Im Falle einer Vertragsbeendigung wird der AUFTRAGNEHMER die projektspezifischen Daten maximal drei Monate aufbewahren. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, diese Daten rechtzeitig zu sichern. 

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  1. Umgehungsverbot

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17.1. Der KUNDE wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende keine unmittelbaren Vertragsverhältnisse mit einem CREATOR eingehen, den der AUFTRAGNEHMER dem KUNDEN vorgestellt hat. Im Falle eines Verstoßes hat der KUNDE eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe von EUR 10.000 (in Worten zehntausend EURO) pro Verstoß zu bezahlen. Es bleibt dem AUFTRAGNEHMER unbenommen, einen darüber hinausgehenden Anspruch geltend zu machen.

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  1. Sonstiges

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18.1. Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. 

18.2. Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind (davon bleibt die Regelung betreffend Abänderung der AGB im Sinne des Punktes 12 unberührt).

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